Kostenlose Kopien von Behandlungs-
unterlagen

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass Patienten das Recht auf eine kostenlose Kopie ihrer Behandlungsunterlagen haben, wie es auch nach der DSGVO vorgeschrieben ist. Dieser Streitfall entstand, als ein Patient eine Kopie seiner Patientenakte von seinem Zahnarzt verlangte, jedoch nicht bereit war die dafür anfallenden Kosten zu tragen. Die Zahnärztin argumentierte ihrerseits, dass gemäß dem BGB die Kosten für Kopien von Behandlungsunterlagen vom Patienten zu tragen seien.

Der EuGH betonte jedoch, dass die DSGVO das Recht auf eine kostenlose erste Kopie klar vorsieht und kein Grund besteht diese Auskunftsanfrage zu hinterfragen. Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf das Gesundheitswesen, da es die Bedeutung des Auskunftsrechts der Patienten unterstreicht.

Die Entscheidung des EuGH stellt sicher, dass Patienten uneingeschränkten Zugang zu ihren eigenen medizinischen Aufzeichnungen haben. Es ist ein Schritt für mehr Transparenz und Selbstbestimmung im Gesundheitswesen. Die vollständige Entscheidung des EuGH mit dem Aktenzeichen C-307/22 ist öffentlich zugänglich.