Schulungspflicht gemäß KI-Verordnung

Ab dem 2. Februar 2025 wird die Schulungspflicht gemäß der KI-Verordnung (KI-VO) für Unternehmen verbindlich. Ziel ist es, dass alle Beschäftigten, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) arbeiten, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Die Verordnung verlangt, dass Unternehmen ihre Mitarbeitenden entsprechend schulen, um sicherzustellen, dass KI-Systeme verantwortungsvoll und sachkundig genutzt werden.

Unternehmen müssen interne Regelungen und Schulungsstrategien entwickeln, um die technischen Kenntnisse, Erfahrungen und Ausbildungen ihrer Mitarbeitenden an die neuen Anforderungen anzupassen. Zudem sind regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten die Chancen und Risiken von KI verstehen und entsprechend handeln können.

Diese Regelungen treten in Kraft, um den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von KI in Unternehmen zu gewährleisten. Unternehmen müssen nun aktiv werden und sich vorbereiten.