EuGH stärkt Recht auf Datenschutz-
beschwerden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Datenschutzbehörden alle Beschwerden von Bürgern ernst nehmen müssen, auch wenn es sich um viele Beschwerden handelt. Eine Behörde darf eine Beschwerde nur ablehnen, wenn nachgewiesen wird, dass der Bürger sein Beschwerderecht missbraucht – etwa durch das Überfluten der Behörde mit Beschwerden, um diese zu lähmen.

Im Fall eines Österreichers, der 77-mal innerhalb von weniger als zwei Jahren Beschwerden einreichte, hatte die Behörde zunächst abgelehnt, diese weiter zu bearbeiten.
Der EuGH stellte jedoch klar, dass die Behörden nur dann ablehnen können, wenn ein Missbrauch nachweisbar ist.

Das Urteil sorgt für mehr Klarheit und Rechtssicherheit für betroffene Bürger, gibt den Behörden jedoch auch mehr Verantwortung bei der Bearbeitung von Beschwerden.